Verbrenner-Aus für Mietwagen schon 2030? Autovermieter warnen vor Einschränkungen für Kunden

2025-07-21
Verbrenner-Aus für Mietwagen schon 2030? Autovermieter warnen vor Einschränkungen für Kunden
Berliner Zeitung

Die Diskussion um das Aus des Verbrennungsmotors in der Europäischen Union spitzt sich zu. Während die EU-Kommission bereits Pläne für ein generelles Verbot ab 2035 verfolgt, gibt es nun Berichte, wonach das Aus für Verbrenner-Fahrzeuge bereits ab 2030 für Miet- und Firmenwagen in Betracht gezogen wird. Der Deutsche Verband der Autovermieter (DVA) schlägt Alarm und warnt vor gravierenden Einschränkungen für Kunden und die gesamte Branche.

Laut einem Bericht der Bild-Zeitung erwägen EU-Kreise, die Zulassung von Neuwagen mit Verbrennungsmotor für Unternehmen und Vermieter schon ab 2030 zu verbieten. Dies würde bedeuten, dass Mietwagenkunden in Zukunft kaum noch die Möglichkeit hätten, Fahrzeuge mit herkömmlichem Antrieb zu mieten. Der DVA befürchtet, dass ein solches Vorgehen zu erheblichen Problemen führen könnte.

Warum das Verbrenner-Verbot für Mietwagen problematisch ist

Der DVA argumentiert, dass ein vorzeitiges Verbot von Verbrennern für Mietwagen eine Reihe von negativen Folgen hätte:

  • Eingeschränkte Auswahl für Kunden: Viele Kunden legen Wert auf bestimmte Fahrzeugtypen oder -marken, die derzeit noch nicht in ausreichender Zahl als Elektrofahrzeuge verfügbar sind. Ein Verbot würde die Auswahl drastisch reduzieren.
  • Höhere Kosten: Elektrofahrzeuge sind in der Regel teurer als Verbrenner. Ein Verbot würde zu höheren Mietpreisen führen, was viele Kunden abschrecken könnte.
  • Mangelnde Ladeinfrastruktur: Die Ladeinfrastruktur ist in vielen Regionen Deutschlands noch nicht ausreichend ausgebaut. Dies erschwert die Nutzung von Elektrofahrzeugen, insbesondere auf längeren Strecken.
  • Ungleichbehandlung: Ein Verbot für Mietwagen, das private Nutzer von Verbrennern nicht betrifft, würde zu einer Ungleichbehandlung führen.

Der DVA fordert eine differenzierte Lösung

Der DVA fordert von der EU-Kommission eine differenzierte Lösung, die die spezifischen Bedürfnisse der Vermietbranche berücksichtigt. Statt eines abrupten Verbots sollten Anreize für die Umstellung auf Elektromobilität geschaffen werden. Dazu gehören beispielsweise Steuervergünstigungen, Förderprogramme und der Ausbau der Ladeinfrastruktur.

„Wir sind grundsätzlich für die Elektromobilität und setzen uns aktiv für deren Ausbau ein“, betont der DVA. „Allerdings müssen die Übergänge sozialverträglich und wirtschaftlich tragfähig sein. Ein vorzeitiges Verbot für Mietwagen würde die Mobilität der Kunden unnötig einschränken und die Branche vor große Herausforderungen stellen.“

Was bedeutet das für die Zukunft der Mobilität?

Die Diskussion um das Verbrenner-Verbot zeigt, dass die Transformation zur Elektromobilität ein komplexer Prozess ist, der viele Fragen aufwirft. Es ist wichtig, dass die Politik die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt und tragfähige Lösungen findet, die sowohl die Umwelt als auch die Wirtschaft stärken. Die Forderungen des DVA sollten ernst genommen werden, um eine gerechte und zukunftsorientierte Mobilitätswende zu gestalten.

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