Neuer EU-Plan: Asylverfahren beschleunigen – Ausreise in sichere Drittstaaten erleichtert
Die Europäische Kommission hat am Dienstag einen umstrittenen Vorschlag vorgelegt, der darauf abzielt, das Asylverfahren in der Europäischen Union deutlich zu beschleunigen. Kern des Plans ist eine Neudefinition des Begriffs "sichere Drittstaaten", die es den Mitgliedsstaaten erleichtern soll, Asylanträge ohne detaillierte Prüfung abzulehnen und die Ausreise der Antragsteller in diese Länder zu veranlassen. Dieser Schritt wirft Fragen nach den Menschenrechten und dem Schutz von Flüchtlingen auf.
Warum diese Änderung?
Die EU-Staaten sind zunehmend überfordert mit der hohen Zahl von Asylanträgen. Lange Verfahren, teure Unterbringung und die Integration der Flüchtlinge stellen die Mitgliedsstaaten vor große Herausforderungen. Die Kommission argumentiert, dass die Neudefinition "sicherer Drittstaaten" dazu beitragen soll, die Verfahren zu verkürzen und die Migrationsströme besser zu kontrollieren. Ziel ist es, eine gerechtere Lastenverteilung innerhalb der EU zu erreichen und gleichzeitig die Attraktivität des Asylsystems zu verringern.
Was bedeutet die Neudefinition?
Bisher mussten die EU-Staaten im Einzelfall prüfen, ob ein Drittstaat tatsächlich sicher ist. Der neue Vorschlag sieht vor, dass bestimmte Länder grundsätzlich als sicher gelten, ohne dass jede Asylantragstellerin oder jeder Asylantragsteller individuell geprüft werden muss. Dies betrifft insbesondere Länder, die internationale Schutzstandards einhalten und in denen es keine systematische Diskriminierung oder Verfolgung gibt. Kritiker bemängeln, dass diese pauschale Betrachtungsweise die individuellen Umstände der Flüchtlinge ignoriert und das Risiko birgt, Menschen in unsichere Situationen zurückzuführen.
Kritik und Bedenken
Menschenrechtsorganisationen und Asylbewerberverbände äußern erhebliche Bedenken hinsichtlich des Vorschlags. Sie argumentieren, dass die Neudefinition "sicherer Drittstaaten" gegen das Völkerrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen könnte. Es bestehe die Gefahr, dass Menschen in Länder zurückgeschickt werden, wo sie Verfolgung, Gewalt oder unmenschliche Bedingungen befürchten müssen. Darüber hinaus wird die Frage aufgeworfen, ob die EU-Staaten tatsächlich in der Lage sind, die Sicherheit der Drittstaaten umfassend zu gewährleisten.
Die nächsten Schritte
Der Vorschlag der Europäischen Kommission muss nun von den Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament geprüft und verabschiedet werden. Es ist davon auszugehen, dass die Debatte über die Neudefinition "sicherer Drittstaaten" noch lange andauern wird. Die Entscheidung wird weitreichende Folgen für das Asylsystem der EU und das Leben von Millionen von Flüchtlingen haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
- Die EU-Kommission schlägt eine Neudefinition "sicherer Drittstaaten" vor.
- Ziel ist die Beschleunigung von Asylverfahren und die Reduzierung der Migrationsströme.
- Kritiker warnen vor Verletzungen des Völkerrechts und der Menschenrechte.