Silvestergeschäft gestartet: Wichtige Sicherheitshinweise und Vorsichtsmaßnahmen
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Zum Jahreswechsel darf nach Angaben des Bundesinnenministeriums an Silvester und Neujahr ausnahmsweise jedermann Feuerwerk abbrennen. Außerhalb dieser Zeit ist jedoch eine mindestens zwei Wochen im Voraus eingeholte Erlaubnis der örtlichen Behörden e ...Mehr lesen