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Silvestergeschäft angelaufen - Warnung vor den Gefahren

2024-12-29

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Silvestergeschäft angelaufen - Warnung vor den Gefahren

Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, darf ausschließlich an Silvester und Neujahr "ausnahmsweise jedermann Feuerwerk" abbrennen. "Außerhalb dieser Zeit müssen Sie mindestens zwei Wochen im Voraus eine Erlaubnis der örtlichen Behörden einholen", ...Mehr lesen

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