Ritter Sport im Visier: Verbraucherzentrale kritisiert neue weiße Schokolade mit Lakritz – "Irreführungstaktik?"

2025-07-26
Ritter Sport im Visier: Verbraucherzentrale kritisiert neue weiße Schokolade mit Lakritz – "Irreführungstaktik?"
t-online.de

Ritter Sport unter Beschuss: Verbraucherzentrale übt scharfe Kritik an neuer Sorte

Die beliebte Schokoladenmarke Ritter Sport sorgt derzeit für Diskussionen. Eine neue Sorte, weiße Schokolade mit Lakritz, steht im Fokus der Kritik. Eine aufmerksame Verbraucherin hat sich bei der Verbraucherzentrale gemeldet und fühlt sich getäuscht. Was genau ist der Grund für die Beschwerde, und wie reagiert die Verbraucherzentrale auf diesen Fall?

Die Beschwerde: Was ist das Problem mit der neuen Ritter Sport Sorte?

Im Zentrum der Kritik steht die Beschreibung der neuen weißen Schokolade mit Lakritz. Die Verbraucherin bemängelt, dass der Lakritzgeschmack im Vergleich zu der Erwartung, die durch die Produktbezeichnung geweckt wird, deutlich zu kurz kommt. Sie fühlt sich in die Irre geführt, da die Sorte nicht den Eindruck erweckt, dass Lakritz eine dominierende Geschmacksrichtung darstellt.

Die Stellungnahme der Verbraucherzentrale: Eine "Irreführungstaktik"?

Die Verbraucherzentrale hat die Beschwerde geprüft und teilt die Einschätzung der Verbraucherin. In einer Pressemitteilung äußerte sich die Organisation besorgt über die Produktbezeichnung und die mögliche Irreführung der Konsumenten. Man prüfe, ob die Bezeichnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und ob Ritter Sport verpflichtet ist, die Rezeptur anzupassen, um Erwartungen besser zu erfüllen.

Ritter Sport reagiert: Stellungnahme des Unternehmens

Ritter Sport weist die Kritik zurück und verteidigt die Produktbezeichnung. Ein Unternehmenssprecher erklärte, dass die neue Sorte eine ausgewogene Kombination aus weißer Schokolade und Lakritz darstelle und die Geschmacksrichtung von Lakritz bewusst subtil eingesetzt werde, um die Süße der weißen Schokolade zu ergänzen. Man sei offen für Feedback und nehme die Kritik ernst, sehe aber keinen Grund für eine Änderung der Rezeptur oder der Produktbezeichnung.

Die rechtliche Grauzone: Darf man Konsumenten täuschen?

Die rechtliche Situation in solchen Fällen ist oft komplex. Verbraucherschutzgesetze sollen sicherstellen, dass Konsumenten nicht durch irreführende Werbung oder Produktbezeichnungen getäuscht werden. Allerdings ist die Grenze zwischen einer kreativen Produktbeschreibung und einer echten Täuschung oft fließend. Die Verbraucherzentrale wird den Fall weiter beobachten und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, wenn eine klare Irreführung festgestellt wird.

Fazit: Ein Streit um Geschmack und Erwartungen

Der Fall Ritter Sport zeigt, wie wichtig eine klare und ehrliche Produktbeschreibung ist. Konsumenten erwarten, dass Produkte dem entsprechen, was auf der Verpackung versprochen wird. Ob Ritter Sport hier tatsächlich eine Grenze überschritten hat, wird die weitere Prüfung durch die Verbraucherzentrale zeigen. In jedem Fall ist der Fall ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, aufmerksam zu sein und Beschwerden zu melden, wenn man sich getäuscht fühlt.

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