Waldnutzungsgebühren: Wer muss zahlen?

2025-02-11
Waldnutzungsgebühren: Wer muss zahlen?
Süddeutsche Zeitung

Die ehemalige Stabhochspringerin Carolin Hingst bietet Laufkurse im Wald an und soll künftig ein Entgelt an das Forstamt zahlen. Dieser Streit um Waldnutzungsgebühren in Rheinhessen hält seit Monaten an. Die Frage ist, wer für die Nutzung des Waldes zahlen muss und warum. Das Forstamt fordert ein Entgelt für die Nutzung des Waldes für kommerzielle Zwecke, wie z.B. für Laufkurse oder Wanderungen. Dieser Streit wirft Fragen zur Waldnutzung und -verwaltung auf.

Empfehlungen
Empfehlungen